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Bedarfsorientierte Leistungen, die über alle Versorgungsbereiche aufeinander abgestimmt sind und Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen und ihren An- und Zugehörigen kontinuierlich zur Verfügung stehen, erfordern die Zusammenarbeit aller im Gesundheits- und Sozialbereich Verantwortlichen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht das Gestalten einer österreichweit vergleichbaren Angebotsstruktur.
Unterstützungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen und deren An- und Zugehörigen sollen auf regionaler Ebene niederschwellig angeboten werden, um individualisiertes und so weit wie möglich bedürfnisgerechtes Vorgehen zu ermöglichen (siehe auch Wirkungsziel 5 und 6). Dazu bedarf es der Zusammenarbeit von Systempartnern im Gesundheits- und Sozialbereich.
Synergien sollen sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen genutzt werden, um Qualitätsunterschiede und Parallelstrukturen zu minimieren.
Die von der laufenden Gesundheitsreform (Zielsteuerung-Gesundheit) erfassten Bereiche setzen die Maßnahmen für die nötigen aufeinander abgestimmten Leistungsstrukturen bereits in Teilbereichen um. Allerdings kann es innerhalb und/oder zwischen den verschiedenen Systemebenen (z. B. Sozial-, Gesundheitssystem) nach wie vor zu Reibungsverlusten an den Schnittstellen kommen.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es aufeinander abgestimmte Strukturen und Rahmenbedingungen, die Bedürfnisse von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen berücksichtigen und sicherstellen, dass im gesamten Bundesgebiet Leistungen mit gleicher Qualität unter vergleichbaren Voraussetzungen zur Verfügung stehen und von den Menschen in Anspruch genommen werden können. Diese können in der Folge auf regionaler Ebene und auf Organisationsebene verankert und umgesetzt werden.
Aussagen von Betroffenen: „Dir fehlt das richtige Licht – ich sehe die Dinge anders.“ (Plakatserie der Aktion Demenz, Vorarlberg)