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Logo Demenzstrategie
www.demenzstrategie.at
Seite: https://www.demenzstrategie.at/de/Umsetzungen/Umsetzung/iImplId__150.htm
Datum: 27.04.2024
  1. Demenzstrategie
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Legistische Maßnahmen zur Unterstützung Angehöriger von Menschen mit Demenz

Träger: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Region: Österreich
Wirkungsziele: Wissen und Kompetenz stärken, Demenzgerechte Versorgungsangebote sicherstellen und gestalten

Im Rahmen der Pflegereform hat das BMSGPK eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von An- und Zugehörigen von Menschen mit Demenz gesetzt.

Ausweitung der Angehörigengespräche
Eine Angehörige oder einen Angehörigen zu pflegen, ist psychisch sehr belastend. Oft kommt es zu Stress und Überforderung oder Angst und Sorge darüber, was die Zukunft bringen wird. Im Angehörigengespräch erhält man niederschwellige Aufklärung und Hilfe zur Situationsbewältigung.  Nunmehr können bis zu zehn Gesprächseinheiten kostenlos in Anspruch genommen werden.

Angehörigenbonus
Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben im Jahr 2023 automatisch Anspruch auf 750 Euro – und ab 2024 auf 1.500 Euro Angehörigenbonus, wenn sie sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben. Den Bonus erhalten auf Antrag bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auch andere Angehörige mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten. Bezugsberechtigte müssen künftig nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen. Insgesamt profitieren 80.000 Angehörige von der am 1. Juli 2023 startenden Regelung.

Zuwendungen für die Ersatzpflege gemäß § 21a BPGG

Für pflegende Angehörige gibt es künftig bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind. Bisher war dies in der Regel erst nach sieben Tagen der Fall.

Pflegekurse für pflegende Angehörige  

Es werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Unter Pflegekursen sind solche Schulungen zu verstehen, die das Wissen und die Kenntnisse in den Bereichen Pflege und Betreuung verbessern. Die Kurse können sich beispielsweise mit Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit demenziellen Beeinträchtigungen oder auch mit Tipps zur Körperpflege befassen. Der Zuschuss ist auch für die Teilnahme an Onlinekursen möglich. Die Höchstzuwendung beträgt pro pflegebedürftige Person und Jahr 200 Euro.

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