Träger: Land Kärnten - Abteilung 5 Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen
Region: Kärnten
Wirkungsziel: Demenzgerechte Versorgungsangebote sicherstellen und gestalten
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot des Landes Kärnten zur Unterstützung von betreuenden/pflegenden An- und Zugehörigen.
Gefördert wird der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung für Pflegebedürftige mit einem Bezug des Pflegegeldes ab der Stufe 3 bzw. bei Vorliegen einer demenziellen Beeinträchtigung (Fachärztin/Facharzt) ab der Pflegestufe 2 für maximal 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung.
Infos über Voraussetzungen und Antragsformulare unter: