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Datum: 29.03.2024
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Urlaub für pflegende Angehörige (u.a. auch für Angehörige von Menschen mit demenzieller Beeinträchtigung)

Träger: Land Kärnten - Abteilung 5, Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen
Region: Kärnten
Wirkungsziele: Wissen und Kompetenz stärken, Information breit und zielgruppenspezifisch ausbauen, Betroffenenzentrierte Koordination und Kooperation ausbauen

Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung. Ein geringer Selbstbehalt in Höhe von € 50,-- ist für diese Erholungswoche zu entrichten. 

Eine Teilnahme ist bei Pflege/Betreuung ab der Pflegegeldstufe 3 möglich. Bei Vorliegen einer demenziellen Entwicklung (fachärztliches Attest) bereits ab der Pflegegeldstufe 2.

Angebot

  • 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg
  • Kurärztliche Untersuchungen
  • Individuelle Therapieanwendungen
  • Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm.
  • Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung
  • Rahmenprogramm

 Antragsvoraussetzung

  • Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren
  • Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden
  • Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin)
  • Hauptwohnsitz in Kärnten Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von € 50
  • Entrichtung der Kurtaxe € 2,10 pro Nacht und Person im Gesundheitshotel

 

Homepage:

Urlaub für pflegende Angehörige - Themen A-Z - Land Kärnten (ktn.gv.at)

www.ktn.gv.at 

 

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