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Datum: 20.04.2024
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Mehrstündige Betreuung durch mobile soziale Dienste

Träger: Land Kärnten – Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege – Unterabteilung Pflegewesen mit mobilen sozialen Diensten
Region: Kärnten
Wirkungsziel: Demenzgerechte Versorgungsangebote sicherstellen und gestalten

Das Angebot der mehrstündigen Betreuung richtet sich primär an pflegende Angehörige, die nahe Verwandte mit erhöhtem Betreuungsaufwand – wie dies z. B. bei Menschen mit Demenz der Fall ist – im häuslichen Umfeld versorgen. Ziel ist es, pflegenden Angehörigen eine leistbare mehrstündige Auszeit vom Betreuungsalltag zu ermöglichen. Um einer Vereinsamung vorzubeugen, können jedoch auch Personen, denen keine Verwandten bzw. andere Betreuungspersonen in räumlicher Nähe zur Verfügung stehen, dieses Angebot in Anspruch nehmen.

 Angebot

  • Mehrstündige Betreuung (nicht Pflege, nicht Haushaltstätigkeiten)
  • Stundenpakete 4, 6, 8 und 10 Stunden
  • reduzierter Selbstbehalt

 Voraussetzungen

  • Pflegegeldbezug
  • Bei Pflegegeld der Stufe 0, 1 und 2 Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung der demenziellen Erkrankung
  • Erstgespräch durch diplomiertes Pflegepersonal, wenn bis dato noch keine Inanspruchnahme eines mobilen Dienstes erfolgt ist (reduzierter Selbstbehalt im Ausmaß von 50%)

Kontakt

Direkt beim mobilen Dienst

Kontaktdaten und Preisinfo unter 

https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=598


Links


 https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=598

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