Wirkungsziel 4 - Handlungsempfehlung 4bEntwicklung von Qualitätsstandards im Bereich Gesundheit, Soziales, Pflege und Betreuung
Dabei sollen prioritär folgende Schritte gesetzt werden:
- Entwickeln von Qualitätsstandards für Diagnostik, Behandlung, Pflege und Betreuung
- Entwickeln und verbindliches Einsetzen von Instrumenten der Qualitätssicherung (Qualitätssicherungszyklus) (siehe WZ 7)
- Definition von Mindestinhalten in Bezug auf die Betreuung/Behandlung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen in Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula (siehe Handlungsempfehlung 3a)
- Entwickeln, Adaptieren, Aktualisieren und Implementieren von evidenzbasierten medikamentösen und nicht-medikamentösen Behandlungsleitlinien (unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Leitlinien)
- Entwickeln von Leitlinien, in denen Bedarfe von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden (z. B. für Pflegeorganisationsformen, Betriebskonzepte bzw. baulichen Umsetzungen in allen Bereichen der Versorgung).
Zielgruppen
- Anbieter/innen von Gesundheitsdienstleistungen und sozialen Dienstleistungen
- Betreuungs- und Pflegepersonen
- Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen, An- und Zugehörige
- Gerichte, Sachwalterschaften, Bewohner-/Bewohnerinnenvertretungen
Ebenen der Umsetzung
- Bund, Länder und Sozialversicherung
Unter Einbindung von
- Forschungseinrichtungen
- Anbietern/Anbieterinnen von Gesundheitsdienstleistungen und sozialen Dienstleistungen
- Berufsverbänden