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Träger: Bundesgesetz
Region: Österreich
Wirkungsziel: Demenzgerechte Versorgungsangebote sicherstellen und gestalten
In der Novelle des Pflegefondsgesetzes, die mit 1.1.2017 in Kraft getreten ist, wurde in Umsetzung der Demenzstrategie der Absatz "Bei der Versorgung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen ist auf die Anwendung evidenzbasierter pflegewissenschaftlicher Ergebnisse Bedacht zu nehmen" unter § 3a (8) normiert.