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Träger: BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz), Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Region: Österreich
Wirkungsziel: Wissen und Kompetenz stärken
Für das Angehörigengespräch werden eigens geschulte Personen aus dem Bereich Klinische- und Gesundheitspsychologie sowie Sozialarbeit eingesetzt. Insgesamt sind bundesweit mehr als 80 Personen im Einsatz. Das Entlastungsgespräch kann sowohl zuhause als auch an einem anderen Ort, z.B. in einer Beratungsstelle oder einem öffentlichen Lokal, stattfinden, was auch gut angenommen wird. Insgesamt können zwei Beratungseinheiten vereinbart werden. Die Kosten für das Angehörigengespräch werden gänzlich vom Sozialministerium getragen. Das Angehörigengespräch kann auf Wunsch hin erfolgen und beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816614&portal=svsportal
Ziel dieser Möglichkeit zur Aussprache ist die Erhaltung bzw. Förderung der Gesundheit, Verbesserung der Lebensqualität der pflegenden Angehörigen sowie die Eröffnung neuer Perspektiven.
Im Zuge des vertraulichen Gespräches werden jene Ressourcen, über die pflegende Angehörige verfügen, analysiert und individuelle Handlungsoptionen identifiziert, etwa durch:
Die Beraterinnen und Berater sind angehalten, sich über das regionale Unterstützungsangebot einen Überblick zu verschaffen, um gegebenenfalls entsprechende Informationen vermitteln bzw. Anlaufstellen benennen zu können.