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Träger: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Region: Österreich
Wirkungsziel: Wissen und Kompetenz stärken
Die Pflege von Menschen mit demenziellen Symptomen erfolgt oftmals über viele Jahre und stellt psychisch und physisch hohe Anforderungen an die Pflegeperson.
Um die Situation der pflegenden Personen zu verbessern, wurden die bisherigen Richtlinien nun dahingehend geändert, dass die jährlichen Höchstzuwendungen für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten Personen in sämtlichen Stufen um jeweils EUR 300,- angehoben wurden.
Die Höchstzuwendungen für diese Personenkreise betragen seit 1.1.2017 bei Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 1,2 oder 3 € 1.500,-, der Stufe 4 € 1.700,-, der Stufe 5 € 1.900,-; der Stufe 6 € 2.300,- und der Stufe 7 € 2.500,-.
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