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Träger: Land Kärnten
Region: Kärnten
Handlungsempfehlung: Bestmögliche Langzeitbetreuung von Menschen mit Demenz
Die Übergangspflege stellt eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung in einem Krankenhaus dar, wenn aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs noch keine adäquate Versorgung im häuslichen Bereich möglich ist. Je nach pflegerischer Notwendigkeit wird die Übergangspflege im Ausmaß von bis zu 28 Tagen in einem Pflegeheim oder einem Alternativen Lebensraum gewährt. Als Eigenleistung für den Aufenthalt sind pro Aufenthaltstag 1/30 von 80% des monatlichen Einkommens und 1/30 von 100 % des Pflegegeldes zu bezahlen.