Träger: Land Kärnten
Region: Kärnten
Handlungsempfehlung: Bestmögliche Langzeitbetreuung von Menschen mit Demenz
Die Pflegeförderung nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz kann Personen mit
hohem Pflegebedarf (Stufe 6 und 7) gewährt werden, wenn diese vorwiegend von
einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen gepflegt und betreut werden
und sie keine zusätzlichen Pflegeförderungen des Bundes oder des Landes in
Anspruch nehmen. Dem/der Pflegebedürftigen wird bei Vorliegen aller
Voraussetzungen eine monatliche Zahlung in Höhe von 100 Euro gewährt.
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